Erste Öffnung im Sportbetrieb
Die Coronakrise hält uns alle noch fest im Griff. Erfreulicherweise hat der Senat aber jetzt eine erste leichte Öffnung im Sportbetrieb möglich gemacht. Nach der 4. Verordnung zur Änderung der Sars-CoV-2 Eindämmungsmaßnahmen vom 21. April 2020 bleibt zwar der Betrieb auf Sportanlagen grundsätzlich untersagt; allerdings darf kontaktloses Sporttreiben auf Sportanlagen im Freien ausgeübt werden, wenn…
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